Rechtsprechung
BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untersagung des Verkaufs von Hackfleisch und Schabefleische - Transport des Hackfleisches von seinem Herstellungsort an einen räumlich davon getrennten Verkaufsort - Transport leicht verderblicher Waren über größere Strecken und längere Zeiträume in geeigneten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.06.1959 - I B 108.56
- BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59
Papierfundstellen
- BB 1960, 999
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.11.1954 - II C 176.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59
Im übrigen weiche die Entscheidung des Berufungsgerichts auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1954 (NJW 1955 S. 438) ab, nach der Bundesrecht im Sinne des § 56 BVerwGG alle Rechtssätze seien, die im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Berlin gelten und mit Vorschriften übereinstimmen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes anwendbar sind.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als Bundesrecht im Sinne des § 56 Abs. 1 BVerwGG alle im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Berlin geltenden Rechtssätze anzusehen, welche mit im Geltungsbereich des Grundgesetzes anwendbaren Vorschriften übereinstimmen, vorausgesetzt, daß die Rechtsvorschriften Bundesrecht sein würden, wenn Berlin ohne Einschränkung zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörte (BVerwGE 1, 220; Beschluß des Senatsvom 29. Oktober 1958 - BVerwG I B 135.58 -).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59
Es handelt sich um eine im Interesse der Volksgesundheit gerechtfertigte und zulässige Regelung der Berufsausübung (BVerfGE 7, 377 [405]). - BVerwG, 16.07.1953 - I B 32.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59
Das Berufungsurteil weicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in der Frage der Revisibilität der Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 1 HackFlVO ab und beruht nicht auf dieser Abweichung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. Juli 1953 [BVerwGE 1, 1] undvom 16. Juli 1953 - BVerwG I B 32.53 -). - BVerwG, 29.10.1958 - I B 135.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.05.1960 - I B 107.59
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind als Bundesrecht im Sinne des § 56 Abs. 1 BVerwGG alle im Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Berlin geltenden Rechtssätze anzusehen, welche mit im Geltungsbereich des Grundgesetzes anwendbaren Vorschriften übereinstimmen, vorausgesetzt, daß die Rechtsvorschriften Bundesrecht sein würden, wenn Berlin ohne Einschränkung zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehörte (BVerwGE 1, 220; Beschluß des Senatsvom 29. Oktober 1958 - BVerwG I B 135.58 -).
- BVerwG, 26.02.1962 - I B 147.61
Rechtsmittel
Ihre Anwendbarkeit könne - so führt es weiter aus - auch nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - nicht durch den Hinweis auf eine etwaige Überholung durch die technische Entwicklung in Zweifel gezogen werden.Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - klargestellt, daß eine Lockerung oder Aufhebung des § 2 Abs. 1 der HackfleischVO mit Rücksicht auf technische Fortschritte in der Konservierung dem Gesetzgeber überlassen bleiben müsse.
- BVerwG, 27.01.1961 - I B 34.58
Erteilung der Genehmigung zum Betreiben einer Schankstätte mit Spielautomaten - …
Berlin als Landesrecht weitergelte und daher nicht revisibel sei, ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 29. Oktober 1958 - BVerwG I B 135.58 - und das Urteil des II. Senats vom 5. November 1954 (BVerwGE 1, 220) entgegengetreten. - BVerwG, 27.01.1961 - I B 172.57
Genehmigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Der Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Zulassungsgründe des § 53 Abs. 2 BVerwGG schon deshalb nicht zur Anwendung gelangen könnten, weil altes Reichsrecht in Berlin als Landesrecht weitergelte und daher nicht revisibel sei, ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 30. Mai 1960 - BVerwG I B 107.59 - unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 29. Oktober 1958 - BVerwG I B 135.58 - und das Urteil des II. Senats vom 5. November 1954 (BVerwGE 1, 220 [BVerwG 05.11.1954 - BVerwG II C 176/53]) entgegengetreten.